Die Beschneidung gemäss türkischer Tradition
Erlebnisbericht zur Veranstaltung «Ein prachtvolles Fest für den Prinzen» aus der Reihe «Übergangsriten» in der Blauen Moschee am 25. Juni 2019
Eva Dietrich, Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Zürcher Forums der Religionen
An einem heissen Sommerabend trafen sich 30 Interessierte in der etwas versteckt in einem Hinterhof liegenden Blauen Moschee in Zürich, um mehr zum Thema der Beschneidung in der türkischen Tradition, «Sünnet» genannt, zu erfahren. Herr Murat stellt sich als Vorstand des Vereins vor und begrüsst das Publikum im angenehm klimatisierten Gebetsraum der Moschee. Zu Beginn gibt er dem Imam Herrn Emin das Wort, der seit November 2018 als Imam der Moschee waltet und sich vorstellt. Darauf führt Herr Murat durch den Abend. Er beginnt mit Informationen zum Gebäude und seinen Besuchern, die aus vielen Gegenden der Welt kommen, «von Kanada bis Bangladesch». Nach ein paar Angaben zu den wichtigsten Glaubenssätzen des Islams kommt er auf das Hauptthema des Abends zu sprechen, die Beschneidung gemäss türkischer Tradition.
Die Beschneidung steht nicht im Koran, wird aber in den Hadithen (der Überlieferung der Aussprüche und Handlungsweisen des Propheten Mohammed) erwähnt. Sie besteht in einer kleinen Operation mit lokaler Betäubung, bei der die Vorhaut ganz entfernt wird. Wie auch im Judentum bezeichnet sie den Bund mit Gott. Aber dieser Eingriff wird manchmal aus medizinischen Gründen auch bei Nichtmuslimen und Nichtjuden durchgeführt, beispielsweise bei wiederkehrenden Entzündungen. Die Beschneidung von Mädchen ist dagegen in allen Religionen strikt verboten. Wo sie trotzdem praktiziert wird, ist sie eine kulturelle Gegebenheit. Während im Judentum die Beschneidung am achten Tag nach der Geburt stattfindet, gibt es im Islam keine fixen Regeln für den richtigen Zeitpunkt. Normalerweise findet sie zwischen dem ersten und zehnten Lebensjahr statt.
Nach diesen ersten Angaben weitet Murat das Thema aus und erzählt, dass 30 Prozent der männlichen Weltbevölkerung beschnitten ist und Südkorea, wo Männer vor dem Wehrdienst beschnitten werden, den höchsten Anteil Beschnittener aufweist. Weitere Beispiele aus anderen Ländern machen deutlich, dass Beschneidungen aus kulturell ganz unterschiedlichen Gründen praktiziert werden und bei weitem nicht nur ein den Islam oder das Judentum betreffendes Phänomen darstellen. Herr Murat überrascht die Zuhörenden wiederholt mit der Spannweite breit gefächerten Informationen und ganz persönlichen Schilderungen. Dass er Fotos vom eigenen Beschneidungsfest aus dem Jahre 1978 in Istanbul sowie Fotos und Videos vom Fest für seinen Sohn in Zürich mit dem Publikum teilt, macht seine Ausführungen besonders lebendig und anschaulich.
Zum Beschneidungsfest wird der Junge wie ein kleiner Sultan oder Prinz gekleidet. Dazu trägt er ein prächtiges Kleid mit Umhang, einen Turban mit Feder und er hält einen Stab als «Sultan-Zepter» in der Hand. Am Fest für seinen Sohn wollte die Schwester eine Prinzessin sein und erhielt ein entsprechendes Festkleid. Die kulturellen Gepflogenheiten und die Art der Feiern variieren sehr. Durfte sein Vater nach der Beschneidung als besondere Ehre auf dem Pferd durchs Dorf reiten, hat Murat die Einladung zu seiner Beschneidungsfeier in Istanbul zusammen mit seiner Mutter persönlich verteilt. Manche Familien veranstalten riesige Partys mit Live-Musik und mit bis zu mehreren Hundert Gästen, manche feiern im Familienkreis.
Nach seinen abwechslungsreichen Ausführungen beantwortet Herr Murat Fragen, etwa diejenige, ob sich die Stellung des Beschnittenen in der Gemeinschaft ändere, er verneint dies. Eine entsprechende Zeremonie für Mädchen gebe es nicht und darauf angesprochen, was ihm vom Beschneidungsfest besonders in Erinnerung geblieben sei, nennt er lachend die Geschenke, die er von den Gästen bekommen hat.
Nach dem Vortrag setzen sich alle an die gedeckten Tische in der ersten Etage. Sie geniessen die grosse Gastfreundschaft und die Möglichkeit, den überaus anregenden Abend im gemeinsamen Gespräch und Essen weiter wirken zu lassen. Um 21.30 Uhr hatten die Gäste abschliessend die Möglichkeit, dem Gebetsaufruf des Imams zu lauschen und dem Abendgebet beizuwohnen.